NEWS - Autisten Initiative Göppingen


Autismus Initiative Göppingen
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INITIATIVE
Neuigkeiten
Mi., 15.7.20 Stuttgart
Seminar 10.00-16.00 Uhr zusammen mit Meike Miller, Ergotherapeutin
Autismus – Teilhabe in Gesellschaft und Alltag sowie Möglichkeiten der Ergotherapie
Kostenbeitrag 77 €
Zielgruppen: Fachleute aus Pädagogik, Therapie, Medizin etc., Eltern, selbst Betroffene, Interessierte
Evang. Bildungszentrum Hospitalhof Stuttgart
Büchsenstr. 33, 70174 Stuttgart
Kontakt: Tel. 0711/2068-150, E-Mail info@hospitalhof.de


Dürfen aufgrund von Schulschließungen Leistungen für Schulbegleitungen vorübergehend eingestellt werden?
Das betrifft infolge der Corona-Virus-Krise viele Schülerinnen und Schüler mit Autismus.
Die Antwort des Deutschen Instituts für Jugendhilfe und Familienrecht e.V. (DIJuF) - Stand: 31.3.2020 - ist zu finden unter dem Link
https://www.dijuf.de/coronavirus-faq.html#teilhFAQ1
"Schulschließungen suspendieren nicht die Schulpflicht. Der Unterricht findet lediglich, wenn auch in veränderter Form, nicht mehr in einer schulischen Einrichtung statt. Wenn dadurch der Hilfebedarf für eine Assistenzkraft weiterhin besteht, darf die entsprechende Leistung nicht eingestellt werden. § 112 Abs. 1 S. 1 Nr. 1 und S. 2 SGB IX erfasst hier eine solche Ausnahmesituation infolge der Coronapandemie. Danach darf eine schulische Hilfe, wie hier als Schulbegleitung oder Assistenzkraft, ausnahmsweise außerhalb der Räumlichkeiten der Schule oder in deren Umfeld durchgeführt werden. Ein entsprechender Leistungsanspruch besteht hingegen nicht, wenn ein Verbot, zB aufgrund spezialgesetzlicher Vorschriften, wie etwa dem Infektionsschutzgesetz, entsprechender (bundes-, landes- oder kommunalrechtlicher) Verordnungen oder behördlicher Verfügungen, auch solche Tätigkeiten bzw. Kontakte untersagt, um die weitere Ausbreitung des Virus zu verhindern und der Leistungserbringer seine Leistungen deshalb einstellt.
Stellt der Leistungserbringer hingegen seine Leistung zum Schutz seiner Mitarbeiter*innen ohne ein entsprechendes Verbot ein, so genügt er damit seiner arbeitgeberrechtlichen (Fürsorge-)Pflicht, seine Arbeitnehmer*innen vor der Gefahr für Leben und Gesundheit zu schützen (§ 618 Abs. 1 BGB). Von seiner Leistungspflicht wird er dadurch jedoch nicht frei: zum einen weil kein äußerer Zwang im Sinne einer höheren Gewalt vorliegt und zum anderen weil die Pflicht zum Gesundheitsschutz nicht zwingend in einer Leistungseinstellung bestehen muss. Liegen keine konkreten Anhaltspunkte für ein hohes bzw. erhöhtes Ansteckungsrisiko vor, so genügen idR Hinweise und Aufklärungen über mögliche Gesundheitsgefahren und Schutzmaßnahmen (vgl. § 81 Abs. 1 Satz 2 BetrVG, § 4 ArbSchG). Allerdings ist in jedem Einzelfall zu prüfen, ob der Arbeitgeber darüber hinaus ausreichende Schutzvorkehrungen zu treffen hat, indem er seinen Mitarbeit*innen, z.B. für Hausbesuche, Desinfektionsmittel zur Verfügung stellt."
Quelle: autismus Deutschland e.V.


Die Stadt Göppingen arbeitet im Moment an einem Konzept für "reizarme Räume", angedacht ist auch öffentliche Einrichtungen und Einkaufsläden
in dieses Konzept einzubeziehen. Die Grundlage hierzu war ein Haushaltsantrag einer Fraktion im Göppinger Stadtrat.

Einige unserer Eltern haben inzwischen einige Einrichtuungen / Wohngruppen von verschiedenen Anbietern für erwachsne Autisten angeschaut.
Berichte erfolgen immer bei den Gruppentreffen.

Dr. Susanne Knecht, Leitende Ärztin am SPZ der Alb Fils Kliniken, Katrin Reimold, Diplom-Psychologin am SPZ
Was verbirgt sich hinter dem Begriff „Autismus“? Warum ist diese Erkrankung gerade jetzt in aller Munde? Sie erhalten Informationen zu den verschiedenen Störungsbildern, die sich hinter dem Begriff verbergen können, sowie zur Diagnostik und zu verschiedenen Behandlungsansätzen.

Freizeitangebot des Viadukt Göppingen "Autisten Spiele Cafe"
Wo: Lichtblick Schützenstr. 24 * 73033 Göppingen
Wer: Jugendliche ab 14 Jahre und Erwachsene
Wann: 04.01.2020
18.01.2020
01.02.2020
Was: Spielen, basteln, malen, oder sich unterhalten....

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